Arbeitsrecht-Seminar
Gemeinsame Ziele gemeinsam erreichen
Kontakt:
Rechtsanwalt Helmut P. Krause
Frühlingstraße 29
82178 Puchheim bei München
Telefon:
089 – 1238755
Telefax:
089 – 1238758
E-Mail:
fachanwalt-muenchen@seminare-arbeitsrecht.de
Internet:
www.seminare-arbeitsrecht.de
Referent
Helmut P. Krause
Fachanwalt für Arbeitsrecht
München
Inhalt
Verbesserung Ihrer Zusammenarbeit unter
Berücksichtigung von • Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) • Bundespersonalvertretungsgesetz
(BPersVG) • den verschiedenen Landespersonalvertretungsgesetzen
(LPVG etc.) • den verschiedenen Mitarbeitervertretungsgesetzen
(MVG etc.)
Vorteile und Nutzen
Wussten Sie, dass Unternehmen erfolgreicher sind, die ihre Mitarbeiter
am Betriebsergebnis und an Entscheidungen beteiligen?
Es gibt Riesenunterschiede in der Zusammenarbeit zwischen • Arbeitgeber • Unternehmen • Dienststelle und Betriebsrat • Personalrat • Mitarbeitervertretung
Natürlich muss die vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht in jedem
Fall so weit gehen, dass der Vorsitzende des Betriebsrats / Personalrats
/ der Mitarbeitervertretung regelmäßig die Arbeitgeberseite
bei Kündigungsschutzprozessen vertritt.
Niemandem nützt es, wenn die Beteiligten ihre ganze Energie und
Unsummen in Verfahren vor dem Arbeitsgericht und der Einigungsstelle
investieren.
In der Politik gilt:
„Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient!“
Im Unternehmen / Im Betrieb / In der Dienststelle gilt: „Jeder Arbeitgeber hat den Betriebsrat (BR) / Personalrat
(PR) / die Mitarbeitervertretung (MAV), die er verdient!“
Umgekehrt gilt natürlich das Gleiche:
„Jeder Betriebsrat (BR) / Jeder Personalrat (PR) / Jede Mitarbeitervertretung
(MAV), hat den Arbeitgeber, den er / sie verdient!“
Wir zeigen Ihnen, wie Sie erfolgreich Ihre Zusammenarbeit mit allen
Beteiligten verbessern!
Für wen
Arbeitgeber(vertreter), Geschäftsführer,
Vorstandsmitglieder, Personalleiter, Dienststellenleiter, Betriebsleiter,
Führungskräfte
Arbeitnehmervertreter, Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Mitarbeitervertretungen.