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Helmut P. Krause Fachanwalt für Arbeitsrecht München |
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 | Hier lernen Sie an zwei Tagen, was Arbeitgeber bei der erfolgreichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten haben.
Gustav Großmann:
„Was man sich fest genug wünscht,
erreicht man auch. Wenn man etwas nicht erreicht hat, hat man es sich nicht fest
genug gewünscht.“ | Vorteile
und Nutzen Mit der richtigen Strategie beenden Arbeitgeber
auch „schwierige“ Arbeitsverhältnisse. Im Zuge von Einsparungs-
und „Verschlankungs“- Maßnahmen sind heute Kündigungen
leider nicht immer zu vermeiden. Ungeeignete oder überzählige Mitarbeiter
gefährden außerdem die Arbeitsplätze der anderen. Die
Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist in der Praxis oft mit erheblichen
und vermeidbaren Kosten verbunden. Die genaue Kenntnis und Ausschöpfung aller
rechtlichen Möglichkeiten bietet deshalb große Vorteile. In
unserem zweitägigen Intensivseminar lernen Sie auch die Alternativen zu Kündigungen
und teuren Abfindungen kennen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse und erhalten wertvolle
Anregungen – auch zu kreativen Lösungen, die Ihnen bares Geld sparen
und Ihnen ggf. helfen, das „Überleben“ der verbleibenden Belegschaft
zu sichern. Außerdem erfahren Sie, welche wichtige Rolle Betriebs-
und Personalräte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen spielen
und was Arbeitgeber bei der Kündigung von schwangeren Frauen, schwerbehinderten
Menschen, Personalrats- und Betriebsratsmitgliedern und tariflich „unkündbaren“
Mitarbeitern beachten müssen. Themenübersicht
Befristung / Bedingung
• Wie kann man durch geschickte Nutzung
der Möglichkeiten des neuen Teilzeit- und Befristungsgesetzes langwierige
Kündigungsschutzprozesse vermeiden? • Welche
sachlichen Gründe werden vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung akzeptiert?
• Welche sachlichen Gründe werden
von der Rechtsprechung akzeptiert? • Was
ist bei der Zweckbefristung von Arbeitsverhältnissen zu beachten?
• Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer,
der mit einer Befristung nicht einverstanden ist? • Was
ist bei der Vereinbarung von auflösenden Bedingungen zu beachten?
Anfechtung
• In welchen Fällen kann der Arbeitgeber
das Arbeitsverhältnis erfolgreich wegen arglistiger Täuschung anfechten?
• Welche Fristen sind bei der Anfechtung
von Arbeitsverhältnissen zu beachten? • Worauf
müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber auch ungefragt hinweisen?
Eigenkündigung
/ Vertragsbruch • Welche Möglichkeiten
hat ein Arbeitgeber, wenn er davon ausgehen kann, dass ein Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis
durch Vertragsbruch beendet hat? • Welche Auswirkungen hat eine Eigenkündigung
auf den Bezug von Arbeitslosengeld?
Aufhebungsvertrag
• Wie kann der Arbeitgeber verhindern,
dass ein Aufhebungsvertrag angefochten wird? • Durch
welche rechtlich zulässigen Maßnahmen kann der Arbeitgeber die Bereitschaft
eines Arbeitnehmers zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages fördern?
Altersteilzeit
• In welchen Fällen ist die Vereinbarung
eines Altersteilzeitverhältnisses dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages
vorzuziehen? • Wie kann der Arbeitgeber
durch geschickte Vertragsgestaltung ein Altersteilzeitverhältnis vom Arbeitsamt
fördern lassen? Die
Vorbereitung der Kündigung • Welche
Fehler bei der Anhörung des Betriebs-/ Personalrats sollte der Arbeitgeber
unbedingt vermeiden? • Was ist bei
der ordnungsgemäßen Zustellung von Kündigungen zu beachten?
• In welchen Fällen kann der Arbeitgeber
erfolgreich einen Auflösungsantrag stellen? • Was
ist bei Massenentlassungen, Betriebsänderungen und Betriebsübergängen
zu beachten? • In welchen Fällen
muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kosten für den Einsatz eines Detektivs
erstatten? • Was ist bei der Versetzung
von Arbeitnehmern und beim Ausspruch von Änderungskündigungen zu beachten?
• Durch welche Maßnahmen kann
der Arbeitgeber sein Annahmeverzugsrisiko vermindern? • Was
muss der Arbeitgeber bei der Kündigung von Schwangeren, Schwerbehinderten,
Betriebs-/ Personalratsmitgliedern und tariflich unkündbaren Mitarbeitern
beachten? Die
sozial gerechtfertigte Kündigung • Wie
kann der Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen durch geschickte Sozialauswahl
gute Mitarbeiter „retten“? • Welche
berechtigten betrieblichen Bedürfnisse gehen der Sozialauswahl vor?
• Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber
bei langanhaltender Krankheit und bei häufigen Kurzerkrankungen?
• Welche sonstigen Umstände berechtigen den Arbeitgeber
zur Kündigung aus personenbedingten Gründen? • In
welchen Fällen darf der Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche
/ fristlose Kündigung aussprechen? • Welche
Möglichkeiten bietet die Druck- und die Verdachtskündigung?
• Welche Fehler sollte der Arbeitgeber bei
Ausspruch einer Abmahnung unbedingt vermeiden?
Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus der Praxis der Teilnehmer.
Nutzen Sie die Chance zum Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis.
Ausschnitt
aus der Sendung Glasklar: Zittern um den Job, Bayerischer Rundfunk, 06. Dezember
2005 (.wmv 6,6 MB)
| Für
wen | |  | Personalleiter,
Personalsachbearbeiter, Führungskräfte mit Personalverantwortung, Betriebs-
und Personalräte.
Maximal 8 Teilnehmer |
| Dauer | |
 | 2
Tage Vormittag: 9.00 – 12.15 Uhr Nachmittag: 13.45 –
17.00 / 16.00 Uhr Pausen: 10.30 Uhr und 15.15 Uhr Erfahrungsaustausch
am Abend des 1. Seminartags! |
| Kosten | |
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EUR 1.050,- (zzgl. 19% MwSt.)
Im Preis enthalten: Umfangreiche Seminardokumentation, Mittagessen
und Pausengetränke. Abendessen am Abend des ersten Seminartages mit Open-End-Erfahrungsaustausch.
10% Treuerabatt für Teilnehmer, die bereits im vorigen Jahr an
einem unserer Seminare teilgenommen haben. 10 % Kollegenrabatt
für zwei oder mehr Teilnehmer aus einem Unternehmen / einer Einrichtung.
Kostenlose Stornierung bis 2 Wochen vor Seminarbeginn. Danach kann jederzeit
ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
Seminarorte:
Kanzlei für Arbeitsrecht
Frühlinstraße 29
82178 Puchheim bei München
Telefon: 089 1238754
Dieses
Seminar führen wir für Sie auf Wunsch auch als hausinternes Seminar
/ Inhouse-Seminar durch!
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