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Helmut P. Krause Fachanwalt für Arbeitsrecht München |
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 | Die
Vorbereitung der Betriebsratswahl aus Arbeitgebersicht |
Vorteile und Nutzen
Sie erhalten Anregungen für die Vorbereitung der Betriebsratswahl aus Arbeitgebersicht.
Themenübersicht
Alle vier Jahre finden "routinemäßig" Betriebsratswahlen
mit teilweise höchst unterschiedlichen Ergebnissen statt. Im einen Fall
ist das Ergebnis ein Betriebsrat, dessen - zumindest aus Sicht der Betriebsleitung,
des Vorstandes oder der Geschäftsführung - erklärtes Ziel es ist,
den Betrieb bzw. das Unternehmen zu ruinieren, zumindest aber den Verantwortlichen
das Leben schwer zu machen. Äußere Merkmale der "Zusammenarbeit"
sind ein lawinenartiges Anwachsen von Einigungsstellen-Verfahren, Prozessen und
Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht. Kaum erwähnenswert
ist die Tatsache, dass die Motivation der Mannschaft auf dem Tiefpunkt angekommen
ist und die Prognosen für die wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens nicht
die "rosigsten" sind. Im anderen Fall fällt der Betriebsratsvorsitzende
dadurch auf, dass er regelmäßig als juristisch nicht vorgebildeter
Prozessvertreter des Arbeitgebers in Kündigungsschutzprozessen auftritt.
Motto: Wer sollte es im Betrieb bzw. Unternehmen besser können/verstehen,
das Arbeitsgericht von der Notwendigkeit einer betriebsbedingten, personenbedingten
oder verhaltensbedingten Kündigung zu überzeugen, als der Vorsitzende
des Betriebsrates? Aus einem anderen Unternehmen wird berichtet, dass die
Vorsitzende des Betriebsrats sich gelegentlich einen Spaß daraus macht,
während einer Betriebsräteschulung gegenüber anderen Betriebsratsmitgliedern
darauf hinzuweisen, dass sie von ihrem Arbeitgeber missbraucht werde, um dann,
nachdem sie eine Weile das Entsetzen in den Augen ihrer Gegenüber "ausgekostet"/"genossen"
hat, mit einem spitzbübischen Lächeln zu ergänzen: "Ja, ich
werde tatsächlich missbraucht - als kostenlose Unternehmensberaterin. Würde
mein Arbeitgeber die Beratungsleistung, die er von mir erhält, auf dem freien
Markt einkaufen, müsste er viel, viel Geld dafür ausgeben." Damit
stellen sich die Fragen: 1. Könnte es einen Zusammenhang geben, zwischen
dem Wohlergehen eines Unternehmens und den Maßnahmen, die der Arbeitgeber
im Vorfeld der Wahl ergriffen hat? 2. Könnte es einen Zusammenhang
geben, zwischen den verschiedenen/beschriebenen Ergebnissen und der Art und Weise
wie der Arbeitgeber mit seinem Betriebsrat umgeht? Antworten auf diese Fragen
erhalten Sie in unserem Seminar Die Vorbereitung der
Betriebsratswahl 2006 aus Arbeitgebersicht Wenn es stimmt, dass jedes
Volk die Regierung bekommt bzw. hat, die es verdient, wäre es nahe liegend,
dass auch jeder Arbeitgeber den Betriebsrat bekommt bzw. hat, den er verdient.
Umgekehrt müsste natürlich das Gleiche gelten: Jeder Betriebsrat
bekommt bzw. hat den Arbeitgeber, den er verdient. Programmauszug
| 1)
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Muss es immer ein Betriebsrat sein? Gibt es Alternativen zum
Betriebsrat? | | |
2) | |
Welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten hat ein Betriebsrat
bzw. eine Mitarbeitervertretung? Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für
die Wahl eines Betriebsrats bzw. einer Mitarbeitervertretung? | |
| 3)
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Was kostet ein Betriebsrat? Wer muss/sollte diese Kosten tragen?
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4) | |
Was müssen/sollten Arbeitnehmer bei der Wahl eines Betriebsrates
beachten? | | |
5) | |
Was müssen/sollten Arbeitgeber bei der Wahl eines Betriebsrates
beachten? | | |
6) | |
Was müsste von Seiten des Arbeitgebers passieren, dass er vom
Betriebsrat als ebenbürtiger Partner akzeptiert wird? | |
| 7)
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Welche Position hat der Betriebsrat/die Mitarbeitervertretung
im Organigramm? Unter, neben oder über dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung?
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8) | |
Welchen Beitrag könnte ein Betriebsrat zur „Entbürokratisierung“
des Unternehmens und zur Entfesselung der Mitarbeiter leisten? | |
| 9)
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Ist es möglich, durch Anerkennung und angemessene, d.h. marktgerechte
und ergebnisorientierte materielle und ideelle Gegenleistungen die Arbeitsfreude
der Mitarbeiter zu erhöhen? Werden Arbeitplätze durch ergebnisorientierte Vergütungssysteme
sicherer? | | |
10) | |
Welche Chancen bietet die Mitarbeiterbeteiligung? Was muss man
als Betriebsrat über Cafeteriasysteme wissen? | |
| 11)
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Wann bzw. inwieweit kann ein Betriebsrat eine Unternehmensberatung
ersetzten? | | |
12) | |
Der Betriebsrat/Die Mitarbeitervertretung als Innovationsmotor,
Ideengeber und Kompetenzzentrum? | |
| 13)
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Was muss geschehen, dass Ihr Unternehmen zu einem Magnet für
die Besten wird? | | |
14) | |
(Wie) kann der Wirtschaftsausschuss zum Erfolg des Unternehmens
beitragen? | | |
15) | |
Was ist von Bündnissen für Arbeit zu halten? | |
| 16)
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Welche Rolle hat der Betriebsrat bei betriebsbedingten (Massen-)Entlassungen,
bei personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen? | |
| 17)
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Worauf kommt es beim Interessenausgleich und beim Sozialplan
an? | | |
18) | |
Welche Einrichtungen/Institutionen/Gremien könnten die erfolgreiche
Arbeit des Betriebsrates bzw. der Mitarbeitervertretung unterstützen/ergänzen?
Innovationsrat? Ethikrat? Kundenrat? | |
Dieses Seminar führen wir unter der bewährten Leitung
von Herrn Rechtsanwalt Helmut P. Krause, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hausintern
durch (Inhouse-Schulung). Inklusivpreis: 2.000 € zzgl. MWSt. In diesem
Preis sind alle Reise- und Übernachtungskosten des Referenten sowie ausführliche
Seminarunterlagen für bis zu 15 Teilnehmer enthalten. Seminarbuchungen
können kurzfristig vorgenommen werden unter Telefon: 089 1238754 oder -55. Nutzen
Sie auch die Chance zum Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis.
| Für
wen | |  | Geschäftstführer,
Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, Unternehmer, Betriebsleiter, Personalleiter
und -sachbearbeiter, sowie Abteilungsleiter mit Personalverantwortung.
Maximal 20 Teilnehmer |
| Dauer | |
 | 1
Tag Vormittag: 9.00 – 12.15 Uhr Nachmittag: 13.45 – 17.00
Uhr Pausen: 10.30 Uhr und 15.15 Uhr |
| Kosten | |
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