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Presse
Süddeutsche Zeitung
02.01.2005
Rubrik "Bildung und Beruf"


Der Originalartikel hier!
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Thema :
Ist es wirklich so leicht, Leute zu entlassen?


SZ: „Sie behaupten, man könne jeden Mitarbeiter los werden.“

Krause:
„Ja, man muss es nur wollen.“

SZ:
„Und was ist mit unserem Kündigungsschutzgesetz?“

Krause:
„Dem Gesetz nach enden Arbeitsprozesse entweder mit der Kündigung oder damit, dass der Gekündigte in den Betrieb zurückkehrt. Schwarz oder Weiß. Die Praxis sieht anders aus. Fast immer vergleichen sich die Parteien. Das bedeutet: Kündigung plus Abfindung.“

SZ: „Wann muss ein Arbeitnehmer mit der Kündigung rechnen?“

Krause: „Wenn er gestohlen oder betrogen hat, darf man ihm fristlos kündigen. Aber es sieht auch schlecht für ihn aus, wenn er notorisch zu spät kommt oder sich während der Arbeitszeit beim Surfen auf kostenpflichtigen Pornoseiten erwischen lässt. Das wären Beispiele für verhaltensbedingte Kündigungen. Der Gesetzgeber sieht noch die personenbedingte Kündigung vor, etwa bei einem Bäcker mit Mehlstauballergie. Und dann gibt es betriebsbedingte Kündigungen in einem angeschlagenen Unternehmen.“

SZ: „Bei betriebsbedingten Kündigungen trifft es oft die guten und engagierten Mitarbeiter, während weniger Motivierte dem Betrieb erhalten bleiben, weil sie durch die Sozialauswahl geschützt sind.“

Krause: „Wobei es vier Auswahlkritierien gibt: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Dafür gibt es jeweils Punkte, die der Arbeitgeber verteilt. Wer die meisten Punkte hat, darf bleiben. Wenn der Arbeitgeber geschickt ist, kann er diese Parameter so definieren, dass sich das Raster im Sinne des Unternehmens optimieren lässt, also die weniger geschätzten Mitarbeiter gehen müssen. Zudem kann man Leute, die wegen besonderer Fähigkeiten unersetzlich sind, halten.

SZ: „Und was machen Arbeitgeber, wenn sie einem Mitarbeiter, der absichtlich den Betrieb aufhält oder gar die Arbeit boykottiert, nichts Handfestes nachweisen können?“

Krause: „Das ist leider oft so und wird forciert durch einen hohen Kündigungsschutz wie etwa im öffentlichen Dienst. Da sind dann Leute, die eine hundsmiserable Leistung bringen, die schon sehr lange dabei sind und entsprechend viel kosten – und unkündbar sind.“

SZ: „Was machen Arbeitgeber dann?“

Krause: „Sie denken – allerdings nur als Ultima Ratio – über Mobbing nach.“

SZ: „Wie bitte?“

Krause: „Man kann es auch Psychologie nennen. Welche Möglichkeiten hat denn ein Arbeitgeber? Er kann einen handfesten Kündigungsgrund suchen. Wenn es den nicht gibt, kann er zu organisatorischen Maßnahmen greifen.“

SZ: „Was ist das?“

Krause: „Zum Beispiel einen Betriebsrat in einen anderen Firmenteil versetzen, so dass er nur noch ein Jahr Kündigungsschutz genießt. Oder einen Stinkstiefel von einem befreundeten Unternehmen abwerben lassen, das ihn mit Geld und interessanten Aufgaben lockt und ihn dann während der Probezeit entlässt.“

SZ: „Ist das die gängige Praxis?“

Krause: "Ich sage nicht, dass das die Praxis ist. Aber ich sage, dass betroffene Unternehmen darüber nachdenken.“

SZ: „Und weiter mit der Psychologie?“

Krause: „Sie können einen Detektiv einsetzen, wenn Sie zum Beispiel den Verdacht haben, Ihr krank geschriebener Mitarbeiter arbeitet schwarz.“

SZ: „Und wenn bei den Nachforschungen nichts herauskommt?“

Krause: „Selbst dann lässt sich das Material später vor Gericht verwenden – als Beweis dafür, dass das Arbeitsverhältnis zerrüttet ist. Dann ist der Richter verpflichtet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, natürlich verbunden mit einer entsprechenden Abfindung. Die vom Gericht festgelegte Abfindung darf bei jüngeren zwölf, bei älteren Arbeitnehmern 18 Monatsgehälter nicht überschreiten.“

SZ: „Letztlich muss man sich die Trennung also etwas kosten lassen?“

Krause: „Meine Erfahrung sagt: Wer sich von einem Mitarbeiter trennen will und das nicht schafft, ist arm oder geizig.“

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