 |
Süddeutsche Zeitung
02.01.2005
Rubrik "Bildung und Beruf"
Der Originalartikel hier! (237 KB)
(Öffnet sich in neuem Fenster.)
Thema :
Ist es wirklich so leicht, Leute zu entlassen?
SZ: „Sie behaupten, man könne jeden Mitarbeiter
los werden.“
Krause: „Ja, man muss es nur wollen.“
SZ: „Und was ist mit unserem Kündigungsschutzgesetz?“
Krause: „Dem Gesetz nach enden Arbeitsprozesse entweder
mit der Kündigung oder damit, dass der Gekündigte in den
Betrieb zurückkehrt. Schwarz oder Weiß. Die Praxis sieht
anders aus. Fast immer vergleichen sich die Parteien. Das bedeutet:
Kündigung plus Abfindung.“
SZ: „Wann muss ein Arbeitnehmer mit der Kündigung
rechnen?“
Krause: „Wenn er gestohlen oder betrogen hat, darf man
ihm fristlos kündigen. Aber es sieht auch schlecht für ihn
aus, wenn er notorisch zu spät kommt oder sich während der
Arbeitszeit beim Surfen auf kostenpflichtigen Pornoseiten erwischen
lässt. Das wären Beispiele für verhaltensbedingte Kündigungen.
Der Gesetzgeber sieht noch die personenbedingte Kündigung vor,
etwa bei einem Bäcker mit Mehlstauballergie. Und dann gibt es
betriebsbedingte Kündigungen in einem angeschlagenen Unternehmen.“
SZ: „Bei betriebsbedingten Kündigungen trifft es
oft die guten und engagierten Mitarbeiter, während weniger Motivierte
dem Betrieb erhalten bleiben, weil sie durch die Sozialauswahl geschützt
sind.“
Krause: „Wobei es vier Auswahlkritierien gibt: Betriebszugehörigkeit,
Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Dafür
gibt es jeweils Punkte, die der Arbeitgeber verteilt. Wer die meisten
Punkte hat, darf bleiben. Wenn der Arbeitgeber geschickt ist, kann
er diese Parameter so definieren, dass sich das Raster im Sinne des
Unternehmens optimieren lässt, also die weniger geschätzten
Mitarbeiter gehen müssen. Zudem kann man Leute, die wegen besonderer
Fähigkeiten unersetzlich sind, halten.
SZ: „Und was machen Arbeitgeber, wenn sie einem Mitarbeiter,
der absichtlich den Betrieb aufhält oder gar die Arbeit boykottiert,
nichts Handfestes nachweisen können?“
Krause: „Das ist leider oft so und wird forciert durch
einen hohen Kündigungsschutz wie etwa im öffentlichen Dienst.
Da sind dann Leute, die eine hundsmiserable Leistung bringen, die
schon sehr lange dabei sind und entsprechend viel kosten – und
unkündbar sind.“
SZ: „Was machen Arbeitgeber dann?“
Krause: „Sie denken – allerdings nur als Ultima
Ratio – über Mobbing nach.“
SZ: „Wie bitte?“
Krause: „Man kann es auch Psychologie nennen. Welche
Möglichkeiten hat denn ein Arbeitgeber? Er kann einen handfesten
Kündigungsgrund suchen. Wenn es den nicht gibt, kann er zu organisatorischen
Maßnahmen greifen.“
SZ: „Was ist das?“
Krause: „Zum Beispiel einen Betriebsrat in einen anderen
Firmenteil versetzen, so dass er nur noch ein Jahr Kündigungsschutz
genießt. Oder einen Stinkstiefel von einem befreundeten Unternehmen
abwerben lassen, das ihn mit Geld und interessanten Aufgaben lockt
und ihn dann während der Probezeit entlässt.“
SZ: „Ist das die gängige Praxis?“
Krause: "Ich sage nicht, dass das die Praxis ist. Aber
ich sage, dass betroffene Unternehmen darüber nachdenken.“
SZ: „Und weiter mit der Psychologie?“
Krause: „Sie können einen Detektiv einsetzen, wenn
Sie zum Beispiel den Verdacht haben, Ihr krank geschriebener Mitarbeiter
arbeitet schwarz.“
SZ: „Und wenn bei den Nachforschungen nichts herauskommt?“
Krause: „Selbst dann lässt sich das Material später
vor Gericht verwenden – als Beweis dafür, dass das Arbeitsverhältnis
zerrüttet ist. Dann ist der Richter verpflichtet, das Arbeitsverhältnis
aufzulösen, natürlich verbunden mit einer entsprechenden
Abfindung. Die vom Gericht festgelegte Abfindung darf bei jüngeren
zwölf, bei älteren Arbeitnehmern 18 Monatsgehälter
nicht überschreiten.“
SZ: „Letztlich muss man sich die Trennung also etwas
kosten lassen?“
Krause: „Meine Erfahrung sagt: Wer sich von einem Mitarbeiter
trennen will und das nicht schafft, ist arm oder geizig.“ |
|